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Fahrtenabzeichen

Amtliche Bekanntmachungen Nr. 4442 und Nr. 4441 des DRV

Jugendfahrtenabzeichen 2007

Jungen und Mädchen, Juniorinnen und Junioren erhalten das Jugendfahrtenabzeichen unter folgenden Bedingungen.
1. Teilnahmeberechtigt sind die Jahrgänge 1989 - 1999. Die Bewerber müssen Mitglied einer Mitgliedsorganisation des DEUTSCHEN RUDERVERBANDES sein.
2. Gefordert werden in der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2007 folgende Kilometerleistungen:
  a) Jahrgang 1997 - 1999: 200km
  b) Jahrgang 1995 - 1996: 300km
  c) Jahrgang 1993 - 1994: 400km
  d) Jahrgang 1991 - 1992: 700km
  e) Jahrgang 1989 - 1990: 800km.
In diesen Kilometerleistungen müssen mindestens eine dreitägige Wanderfahrt oder zwei Wochenendfahrten (Fahrten, bei denen zwei Tage ohne zwischenzeitliche Rückkehr zum Bootshaus gerudert wurde) enthalten sein. In den Gruppen a) und b) kann die Teilnahme an je einer Wochenendfahrt durch die Teilnahme an jeweils zwei Jungen- und Mädchen-Regatten ersetzt werden.
3. Die Leistungen sind durch Eintragung jeder Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch nachzuweisen. In das von der Geschäftsstelle des DRV zu beziehende Fahrtenheft sind lediglich die zurückgelegten Gesamtkilometer einzutragen. Nur der Nachweis über Wander- und Wochenendfahrten bzw. der Besuch von JuM-Regatten ist im Fahrtenheft gesondert zu führen. Zusammengefasste Trainingskilometer, Trainingslager und Regatten sind keine Wanderfahrten. Der Vereinsvorsitzende, bei SRV und SRR der verantwortliche Protektor, übernehmen durch die Abstempelung und Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit der Eintragungen. Die Fahrten müssen nach der Ruderordnung des Vereins durchgeführt worden sein.
4. Das Jugendfahrtenabzeichen kann in jedem Jahr neu erworben werden. Die erworbenen Jugendfahrtenabzeichen zählen bei der Berechnung des Fahrtenabzeichens in Gold gemäß Pos. 5 der Amtlichen Bekanntmachung für Fahrtenabzeichen für Erwachsene mit.
5. Die Fahrtenhefte sind bis zum 15. Februar 2008 an die Geschäftsstelle des Deutschen Ruderverbandes, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover, einzusenden. Das Meldegeld beträgt pro Teilnehmer/-in € 1,50; bei Abnahme des Jugendfahrtenabzeichens in Silber und Gold erhöt sich dieser Betrag auf € 4,50, bei Abnahme des Abzeichens für Erwachsene in Gold auf € 6,25. Für den Ausgleich der Kosten ist der gesondert übermittelte Überweisungsträger zu benutzen.
Im Fahrtenheft soll erklärt werden, ob eine Abnahme des Abzeichens gewünscht wird. Zusätzlich zum Abzeichen ist ein Stoffabzeichen erhältlich. Der Preis beträgt pro Stück € 3,57 einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

Viersen, den 19. Januar 2007
DEUTSCHE RUDERJUGEND
Lothar Drnec, Vorsitzender

Fahrtenabzeichen für Erwachsene 2007

Ruderinnen und Ruderer erhalten das Fahrtenabzeichen unter folgenden Bedingungen:
1. Teilnahmebrechtigt sind Ruderinnen und Ruderer, die am 1. Januar des Jahres, für das sie sich bewerben, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch für die übrigen Altersangaben gilt stets der 1. Januar des laufenden Jahres als Stichtag. Die Bewerber müssen Mitglied eines Vereins des Deutschen Ruderverbandes oder eines Ruderverbandes sein, der der FISA angehört.
2. Gefordert werden in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember für

 
 

Alter

Jahrgang

Gesamte Ruderleistung

davon auf Wanderfahrten

Ruderer

19-30

1988-77

1000

200

31-60

1976-47

800

160

ab 61

1946

600

120

Rudererinnen

19-30

1988-77

800

160

31-60

1976-47

700

140

ab 61

1946

600

120

für Behinderte ohne Altersbegrenzung, die eine Versehrtheit von 50% und mehr nachweisen

500

100

 

Es zählen nur geruderte oder gesteuerte Kilometer, nicht aber Kielschwein-Kilometer; Landdienst-Kilometer werden ebenfalls nicht gewertet. Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km. Zusammengefasste Trainingskilometer, Trainingslager und Regatten sind keine Wanderfahrten.
3. Die Leistungen sind durch Eintragung jeder Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch und durch ein von der Geschäftsstelle des DRV zu beziehendes Fahrtenheft nachzuweisen. Der Vereinsvorsitzende übernimmt durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Wird über das elektronische Fahrtenbuch (Efa) gemeldet, ist das Fahrtenheft nur bei der 1. Meldung mit einzureichen.
4. Das Fahrtenabzeichen erwirbt, wer die unter 2. aufgeführten Bedingungen erstmalig erfüllt. Jede Wiederholung ist dem DRV durch Einsendung des Fahrtenheftes oder der Meldung über das elektronische Fahrtenbuch nachzuweisen.
5. Nach fünfmaligem Erfüllen und nach jeder weiteren durch 5 teilbaren Zahl (10, 15, 20 usw.) wird ein Fahrtenabzeichen in Gold mit der jeweiligen Zahl (5, 10, 15 usw.) ausgegeben. In diese Zählung werden auch die bereits erworbenen Jugendfahrtenabzeichen mit einbezogen. Die Richtigkeit der Bewerbung um ein Goldenes Fahrtenabzeichen ist vom Vereinsvorsitzenden ausdrücklich zu bestätigen.
6. Nach dem 25-, 40- bzw. 50-maligem Erwerb des Fahrtenabzeichens wird vom Deutschen Ruderverband eine Urkunde verliehen.
7. Die Fahrtenhefte bzw. die Efa-Meldung sind bis zum 15. Februar 2008 an die Geschäftsstelle des DRV, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover einzureichen. Gleichzeitig ist das Meldegeld in Höhe von € 2,00 je Bewerber, von € 3,60 für jedes Fahrtenabzeichen und € 4,75 für jedes Fahrtenabzeichen in Gold auf das Konto des DRV, Sparkasse Hannover, Konto-Nr. 123 862, BLZ 250 501 80 einzuzahlen. Für das Einreichen der Fahrtenabzeichen sind die Vordrucke zu verwenden, welche den Vereinen im Dezember 2007 mit dem "Informationsrundschreiben für Wanderrudern" zugesandt werden.
8. Die gemeldeten Daten unterliegen einer Tiefenkontrolle. Mit der Abgabe der Wanderrudermeldung sind die Vereine einverstanden, dass die Auswerter Einsicht in die Unterlagen nehmen können. Grundlage der Kontrolle sind: Mitgliedermeldung, Wanderrudermeldung, Fahrtenabzeichenmeldung, Fahrtenbuch bzw. EFA-Datei, Vereinskilometerliste. Folgende Schwerpunkte werden kontrolliert: Wurde die Wanderrudermeldung termingerecht eingereicht? Wurde die Mitgliedermeldung termingerecht eingereicht? Sind die Unterlagen korrekt ausgefüllt? Enthält die Meldung zusammengefasste Trainingsfahrten, Trainingslager oder Regatten? Sind auswärtige Wanderfahrten zeitnah und plausibel eingetragen? Sind die Wanderfahrten ab/an Bootshaus plausibel nach Vereinskilometertabelle?
Definition "plausible Fahrt": Eine plausible Fahrt enthält die direkte Entfernung von Start und Ziel. Alle Abweichungen müssen verzeichnet sein. Die Angabe "Plus Diverse" ist nicht zulässig.

 

Hannover, den 19. Januar 2007
Helmut Griep (Vorsitzender)
Wolfgang David (Ausschuss Wanderrudern)


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