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In eigener Sache: Spendenbescheinigungen

 

Zunächst auch hier ein herzliches Dankeschön für die zahlreichen Spenden, die wir im vergangenen Jahr erhalten haben. Ohne Ihre Unterstützung hätten wir die schwierigen finanziellen Probleme nicht so einfach lösen können. Im vergangenen Jahr haben Sie uns mit 18.840,24€ (in Worten: achtzehntausendachthundertvierzig!) unterstützt. Im laufenden Jahr sind bereits 4.112,80€ eingegangen. Statt hier die Namen der Spender zu nennen, haben wir vor, unseren Dank in anderer Weise zum Ausdruck zu bringen.
Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung Ihrer Spenden ist die Ausstellung entsprechender Zuwendungsbestätigungen durch den Vorstand der SVDB.
Der Vorstand verweigert im Ergebnis die Erteilung von Zuwendungsbestätigungen, indem er sie von unzulässigen Bedingungen abhängig macht. Er verlangt eine Bestätigung, dass die Spendengelder nicht zur Bezahlung von Anwalts- und Gerichtskosten verwendet wurden sowie die Vorlage von Rechnungen als Nachweise über die Verwendung der Spenden. Ferner will er keine Zuwendungsbestätigungen ausstellen für Spenden, die nicht auf das Konto des Vorstands der SVDB eingezahlt wurden.
Die vom Vorstand angeführten Gründe sind nicht haltbar.
Die Anwalts- und Gerichtskosten waren und sind ausschließlich aufzuwenden, um für die Ruder-Abteilung die Weiterausübung des Rudersports in der seit Jahrzehnten geübten Form auf Dauer zu sichern. Die Ausgaben für diese Kosten stehen somit ausschließlich im unmittelbaren Zusammenhang mit den ideellen, gemeinnützigen, der Ausübung des Rudersports dienenden Zwecken. Für die Finanzierung dieser Kosten kann die Ruder-Abteilung alle Mittel aus Beiträgen, Spenden und sonstigen Zuwendungen, Mieteinnahmen und sonstigen Einnahmen verwenden. Eine Einschränkung für Spendeneinnahmen bezüglich der Zuwendungsbescheinigung - wie von der SVDB beabsichtigt - ist unzulässig, da sie eine Verwendungszuordnung vornimmt, die willkürlich ist. Die nach dem Gemeinnützig­keitsrecht erforderlichen Verwendungsnachweise für die verausgabten Finanzmittel liegen dem Vorstand in Form des Jahresberichts mit den dazugehörigen Belegen vor.
Schließlich berührt auch die Einrichtung eines eigenen Kontos der Ruder-Abteilung bei der Deutschen Kreditbank AG Berlin (DKB), auf das Spenden eingezahlt werden, nicht die Gemeinnützigkeit des Vereins. Dies ist das Ergebnis einer gutachterlichen Stellungnahme der Dr. Böckmann & Partner GbR Berlin, vom 16. Juni 2005, die auch dem Vorstand seit langem vorliegt.
Wir werden deshalb den Vorstand der SVDB in Kürze nochmals schriftlich dazu auffordern, die Zuwendungsbestäti­gungen nunmehr endlich zu erteilen.
Neben der gerichtlichen Auseinandersetzung müssen wir auch hier zeit- und kostenintensive Arbeit leisten, um die völlig sinnlose Kontroverse mit dem Vorstand zum Abschluss zu bringen.
Für unsere Mitglieder nun zwei praktische Hinweise:
1. Überweisen Sie bitte Ihre Spende auch weiterhin auf das Konto der Ruder-Abteilung. Die Bankverbindung lautet
Sport-Vereinigung Dresdenia Berlin, Ruder-Abteilung
Kontonummer 2000 9999
Bankleitzahl 120 300 00
Deutsche Kreditbank Berlin
Als Verwendungszweck geben Sie bitte an:
Unterstützung allgemeiner Ruderbetrieb
2. Wenn Sie vor dem 31.05.2006, dem Termin für die Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung, keine Spendenbescheinigung erhalten, tragen Sie die Spende trotzdem in Zeile 90 des Formulars Einkommensteuererklärung 2005 ein und fügen Sie eine Mitteilung bei, dass die Spendenbescheinigung von der Sport-Vereinigung Dresdenia Berlin e.V. noch nicht vorliegt. Sie werden dann einige Zeit nach Abgabe Ihrer Steuererklärung einen Steuerbescheid erhalten, der die Spende eventuell nicht berücksichtigt. Dagegen erheben Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids Einspruch. Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Sie sehen, wir sind gut beschäftigt und haben große Mühe, uns dem eigentlichen Zweck unserer Mitgliedschaft in der Ruder-Abteilung zu widmen. Andererseits haben uns die bisher mehr als drei Jahre der Auseinandersetzung zusammengeschweißt, was auch das hohe Spendenaufkommen beweist. Lassen Sie sich nicht entmutigen, spenden Sie auch zukünftig, wenn wir Sie darum bitten. Gegenwärtig haben wir dazu keinen Anlass, unser Haus ist gut bestellt. Ihre tatkräftige und großzügige Hilfe hat dazu ganz wesentlich beigetragen.

 

Frank Poppe


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